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PSA-RICHTLINIE/EN-NORMEN
FÜR ARBEITSBEKLEIDUNG

 

Ihr Experte für Arbeitsbekleidung seit 1993

Persönliche Schutzausrüstung schützt vor Verletzungen und Gesundheitsschäden. Persönliche Schutzausrüstung, die in der EU vertrieben wird, muss die Richtlinie 89/686/EG erfüllen. Diese Richtlinie definiert die Anforderungen an Funktion, Kennzeichnung, technische Dokumentation und den CE-Kennzeichnungsprozess.

Persönliche Schutzausrüstung wird in drei Kategorien unterteilt:
Kategorie I – Einfache Schutzausrüstung, bei denen der Benutzer selbst die Wirksamkeit gegenüber Gefahren beurteilen kann. Produkte von Blåkläder: Regenkleidung.

Kategorie II – Schutzausrüstung, die weder einfach noch komplex ist und vor mittleren Gefahren schützt.
Produkte von Blåkläder: Warnkleidung, Schutzschuhe, Knieschützer, Flammschutzkleidung, Schnittschutzkleidung.

Kategorie III – Komplexe persönliche Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten, irreversiblen Gesundheitsschäden schützen soll, und bei der man davon ausgehen muss, dass der Benutzer die unmittelbare Wirksamkeit gegenüber Gefahren nicht rechtzeitig erkennen kann.
Produkte von Blåkläder: Kleidungsstücke zum Schutz vor Lichtbögen.

Schutzausrüstung der Kategorie II und III muss von einer behördlich anerkannten Prüfstelle zugelassen und auf mehrere verschiedene harmonisierte Normen abgestimmt sein. Sie darf nur dann vertrieben werden, wenn sie die CE-Kennzeichnung trägt. Die CE-Kennzeichnung bürgt dafür, dass für das Produkt eine Baumusterprüfbescheinigung ausgestellt wurde und dass es die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung erfüllt, die die Richtlinie 89/686/EG vorschreibt. Schutzausrüstung mit der CE-Kennzeichnung kann in allen EU- und EWR-Staaten vertrieben werden.

 

PSA-RICHTLINIE/EN-NORMEN FÜR
SICHERHEITSSCHUHE

Diese Anleitungen wurden von dem Prüfinstitut Nr. 0498 (Ricotest S.r.L Via Tione, 9 – 37010 Pastrengo VR, Italien) Nr. 0465 (ANCI Servizi S.r.l. Sezione CIMAC – C.so G. Brodolini, 19 – 27029 Vigevano PV, Italien) und Nr. 0075 (CTC Groupe, 4 rue Hermann Frenkel – 69367 Lyon cedex 07 – France) bei Ausstellung der CE-Konformitätserklärung gemäß Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen der Kategorie 2 zugelassen.

WICHTIG: Das Gesetz macht den Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass die persönliche Schutzausrüstung entsprechend der vorliegenden Risikoart angemessen ist (Eigenschaften der PSA und Kategoriezugehörigkeit).
Vor Verwendung muss überprüft werden, ob die Eigenschaften des gewählten Modells den jeweiligen Anforderungen entsprechen.

 
 

Alle hergestellten Sicherheitsschuhe wurden gemäß folgender europäischen Richtlinien entworfen und gefertigt:

EN ISO 20345:2012 über die spezifischen Anforderungen der Arbeitsschuhe;
EN ISO 20345:2011 über die spezifischen Anforderungen an die Sicherheitsschuhe.

Die beste Haftung der Sohle wird im Allgemeinen nach einer gewissen “Einlaufzeit” der neuen Schuhe erreicht (vergleichbar mit der Bereifung von Fahrzeugen), in der Rückstände von Trennmittel, sowie eventuelle andere physische und/oder chemische Unregelmäßigkeiten der Oberfläche beseitigt werden.
Außer den von der Normenvorschrift EN ISO 20345:2011 vorgesehenen obligatorischen Grundanforderungen können die Schuhe mit zusätzlichen Eigenschaften ausgestattet werden, die anhand der auf der Staublasche sichtbar angegebenen Symbole bzw. Kategorien erkennbar sind. KENNZEICHNUNG auf der Staublasche.

Die CE-Kennzeichnung gibt an, dass das Produkt die von der europäischen Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen vorgeschriebenen wesentlichen Anforderungen erfüllt, und zwar: Gesundheitsunschädlichkeit, Ergonomie und Komfort, solide und robuste Beschaffenheit des Produkts, Schutz vor den im vorliegenden Merkblatt aufgeführten Risiken.

 

Interpretation der zusätzlichen Eigenschaften:

 

KategorieBedeutung
SBBasis-Sicherheitsschuh mit Zehenkappe aus Stahl oder Verbundmaterial "200 J"
S1Wie SB geschlossener Fersenbereich antistatische Eigenschaften Energieaufnahme im Fersenbereich
S2Wie S1 wasserdichte Sohle und wasserabweisendes Oberleder
S3Wie S2 Durchtrittsicherheit Reliefsohle

 

SymbolTestbedingungenErforderlicher Schutz
SRAOberfläche aus Standardkeramik (Absatz)min. 0.28
 Schmiermittel Wasser mit Reinigungsmittel (Eben)min. 0.32
SRBOberfläche aus Stahl (Absatz)min. 0.13
 Schmiermittel Glyzerin (Eben)min. 0.18
SRCSRA SRB (Erfüllung beider Anforderungen) 
PDurchtrittsicherheit der Sohle≥ 1100 N
EEnergieaufnahme im Fersenbereich≥ 20 J
AAntistatischer Schuhzwischen 0,1 und 1000 MΩ
CLeitfähiger Schuh< 01 MΩ
WRUSchaft wasserabweisend≥ 60 min.
WRWasserfester Schuh≤ 3 cm²
CIKälteisolierungVersuch bei -20° C
HIWärmeisolierungVersuch bei 150° C
HROHitzebeständige SohleVersuch bei 300° C
IElektrisch isolierender Schuhklasse 0 oder 00
MMittelfußschutz (nur für EN ISO 20345)≤ 40 mm (Größe 41/42)
ANKöchelschutz≤ 20 kN
CRSchnittfestigkeit des Obermaterials (nur für EN ISO 20345)≥ 2.5 (Indexwert)

 

 
 
 

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